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Kurs mit staatlich anerkannter Prüfung:
Waffensachkunde
nach §§7, 19, 28 WaffG für berufl. Waffenträger & gefährdeter Personenkreis


Lehrgangsdauer:
drei Tage
Freitag 12:30 – 20:00
Samstag 08:00 – 18:30 Uhr
Sonntag 08:00 – 16:30 Uhr (anschließend Prüfung)
Die Lehrgänge beinhalten die staatlich anerkannte Prüfung und enden mit der Zeugnisübergabe
Prüfung:
Theorie
– Gemäß aktuellem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes
– Mündliche Prüfung nach Bedarf
Dieser umfasst folgende Inhalte:
– Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften Begriffe des Waffenrechts
– Rechte und Pflichten
– Kennzeichnung von Waffen und Munition
– Aufbewahrung von Waffen und Munition
– Notwehr und Notstand
– Waffentechnik [Waffen, Munition, Geschosse]
– Handhabung von Waffen
Aus diesen Fragen beantworten Sie eine Auswahl von etwa 100 Fragen vorwiegend in Multiple Choice.
Besonders wichtig ist hierbei der Wortlaut des Notwehrparagraphen § 32 Abs. 2 StGB.
Praxis
Teil 1: sicherer Umgang mit KW (wenn gewünscht auch LW)
Teil 2: praktische Schussabgabe
Lehrgangsort:
entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Für Bewachungs-, Sicherheitsunternehmen und andere Interessengruppen führen wir, nach vorheriger Absprache, gerne Sonderlehrgänge durch.
– Termine und Orte sprechen Sie bitte mit uns ab.
– Mindestteilnehmer: nach Absprache
– Eine Schießstätte für Lang- und/oder Kurzwaffen ist zwingend erforderlich!!!
Anmeldung:
Die Anmeldefrist beträgt 4 Wochen vor Lehrgangstermin, damit eine ordentliche Vorbereitung auf die Prüfung gewährleistet werden kann.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie per Mail Ihre Rechnung über die gebuchten Kurse. Nach Zahlungseingang erhalten Sie per Post oder Link (abhängig vom gebuchten Kurs) Ihre Kursunterlagen spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn.
Achtung!
Kurs ausschließlich für berufliche Waffenträger aus dem Wach- und Sicherungsdienst!
Zur Schulung zugelassener Personenkreis laut DGUV 23 § 3:
– das 18. Lebensjahr vollendet haben
– körperlich geeignet
– geistig geeignet
– persönlich zuverlässig (! § 5 WaffG – Führungszeugnis)
– Nachweis Ersthelferausbildung (1. Hilfe) nicht älter als zwei Jahre