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Kurs mit staatlich anerkannter Prüfung:

Böller

Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz

Lagerkennzeichnung 
Warnschild Explosionsgefahr
Böllerschießen Schuldhaus Powder & Reload

Handböller, Standböller und Kanonen

Lehrgangsdauer:

zwei Tage
1. Tag Sonntag 12:00 – 18:00 Uhr
2. Tag Montag 09:00 – 17:00 Uhr
Die Endzeiten können abhängig von der Teilnehmerzahl und dem Prüfungsverlauf abweichen

Prüfung:

Die Lehrgänge beinhalten die behördliche Prüfung und enden mit der Zeugnisübergabe

Lehrgangsort:

entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Für Vereine oder andere Interessengruppen führen wir, nach vorheriger Absprache, gerne Sonderlehrgänge durch. Termine und Orte sprechen Sie bitte mit uns ab. Mindestteilnehmer: 15
Eine Schießstätte ist weder für Schulung noch Prüfung notwendig.

Die Anmeldefrist beträgt 4 Wochen vor Lehrgangstermin, damit eine ordentliche Vorbereitung auf die Prüfung gewährleistet werden kann.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie per Mail Ihre Rechnung über die gebuchten Kurse. Nach Zahlungseingang erhalten Sie per Post oder als Link (abhängig vom gebuchten Kurs) Ihre Kursunterlagen spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn.
Die erworbenen Zertifikate haben ein Jahr Gültigkeit um Ihre Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes zu beantragen.
Bei einer geringeren Anzahl an Anmeldungen behalten wir uns eine Stornierung oder Verschiebung der Veranstaltung vor.

Handböller

Bild: Stangassinger Hand- & Schaftböller

Steingassinger Schaftböller

Standböller

Bild: Hermann Maschinenbau Rheinbrohl

Kanonen

Bild: Hermann Maschinenbau Rheinbrohl

Vorderladerkanone Hermann Kanonenbau
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