Unternehmen haben sicher zu stellen, dass ihre Berufswaffenträger einen ausreichenden Sachkundestand haben.

jährlicher Sachkundenachweis

nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGVU 23

Bild folgt!

Durchführungsanweisung DGUV 23 § 18
„Ein ausreichender Sachkundestand ist anzunehmen, wenn der entsprechende Nachweis einmal jährlich erbracht wird.“

Schulungsdauer:

6 UE + Prüfung

Die jährliche Überprüfung des Sachkundestandes kann auf den Betrieb oder auf aktuelle Anlässe spezifiziert werden. Theoretisch wie praktisch. Bitte sprechen Sie mit uns über Ihren Bedarf.

Abschluss:

jährl. Sachkundenachweis nach § 4 DGVU 23

Lehrgangsort:

entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Für Unternehmen im Wach- und Sicherheitsgewerbe oder andere Interessengruppen führen wir, nach vorheriger Absprache, gerne Sonderlehrgänge durch. Termine und Orte sprechen Sie bitte mit uns ab.
Mindestteilnehmer: nach Absprache
Eine Schießstätte für Lang- und/oder Kurzwaffen ist zwingend erforderlich.

Anmeldung:

Kurzfristig

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie per Mail Ihre Rechnung über die gebuchten Übung.

Kurs ausschließlich für berufliche Waffenträger aus dem Wach- und Sicherungsdienst!

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