Unternehmen haben sicher zu stellen, dass ihre Berufswaffenträger einen ausreichenden Sachkundestand haben.
jährlicher Sachkundenachweis
nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGVU 23


Durchführungsanweisung DGUV 23 § 18
„Ein ausreichender Sachkundestand ist anzunehmen, wenn der entsprechende Nachweis einmal jährlich erbracht wird.“
Schulungsdauer:
6 UE + Prüfung
Die jährliche Überprüfung des Sachkundestandes kann auf den Betrieb oder auf aktuelle Anlässe spezifiziert werden. Theoretisch wie praktisch. Bitte sprechen Sie mit uns über Ihren Bedarf.
Abschluss:
jährl. Sachkundenachweis nach § 4 DGVU 23
Lehrgangsort:
entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Für Unternehmen im Wach- und Sicherheitsgewerbe oder andere Interessengruppen führen wir, nach vorheriger Absprache, gerne Sonderlehrgänge durch. Termine und Orte sprechen Sie bitte mit uns ab.
Mindestteilnehmer: nach Absprache
Eine Schießstätte für Lang- und/oder Kurzwaffen ist zwingend erforderlich.
Anmeldung:
Kurzfristig
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie per Mail Ihre Rechnung über die gebuchten Übung.
Kurs ausschließlich für berufliche Waffenträger aus dem Wach- und Sicherungsdienst!
ACHTUNG!
Zum Sachkundenachweis zugelassener Personenkreis
– das 18. Lebensjahr vollendet haben
– bestandene Waffensachkunde nach § 7 WaffG laut DGUV 23 § 3:
– körperlich geeignet
– geistig geeignet
– persönlich geeignet