
Kurs mit staatlich anerkannter Prüfung
Vorderlader-schießen
Erlaubnis nach §27 SprengG
&
Laden & Wiederladen
von Patronenhülsen



Lehrgangsdauer:
drei Tage
Samstag 13:00 – 18:00 Uhr
Sonntag 08:30 – 17:30 Uhr
Montag 08:30 – 17:30 Uhr
Die Endzeiten können abhängig von der Teilnehmerzahl und dem Prüfungsverlauf abweichen
Prüfung:
Die Lehrgänge beinhalten die behördliche Prüfung und enden mit der Zeugnisübergabe
Lehrgangsort:
entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Für Vereine oder andere Interessengruppen führen wir, nach vorheriger Absprache, gerne Sonderlehrgänge durch. Termine und Orte sprechen Sie bitte mit uns ab. Mindestteilnehmer: 15
Eine Schießstätte ist weder für Schulung noch Prüfung notwendig.
Die Anmeldefrist beträgt 3 Wochen vor Lehrgangstermin, damit eine ordentliche Vorbereitung auf die Prüfung gewährleistet werden kann.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie per Mail Ihre Rechnung über die gebuchten Kurse. Nach Zahlungseingang erhalten Sie per Post oder als Link (abhängig vom gebuchten Kurs) Ihre Kursunterlagen spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn.
Die erworbenen Zertifikate haben ein Jahr Gültigkeit um Ihre Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes zu beantragen.
Zur Durchführung eines geplanten Lehrgangs bedarf es mindestens 15 Teilnehmer, bei Kombinationskursen je Teildisziplin jedoch mindestens 6 Teilnehmer. Bei einer geringeren Anzahl an Anmeldungen behalten wir uns eine Stornierung oder Verschiebung der Veranstaltung vor.
ACHTUNG! Mindestalter: 21 Jahre!
Eine UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG (UBB) nach § 34 1. VO SprengG, nicht älter als ein Jahr und ein gültiges Ausweisdokument muss zum Lehrgangsbeginn zwingend vorliegen. Diese ist von Ihnen beim zuständigen Ordnungsamt (z.B. Landratsamt) zu beantragen. Je nach Landkreis kann die Bearbeitung eine Zeit von bis zu drei Monaten beanspruchen!