Lagerkennzeichnung 
Warnschild Explosionsgefahr


Kurs mit staatlich anerkannter PrĂĽfung:

„Der Pulverschein“

Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetzes

Kooperationspartner Schuldhaus Powder & Reload

„Der Pulverschein“
ist eine Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes
und wird nach erfolgreichem Abschluss eines Fachkudelehrganges nach §32 der Ersten Verordnung zum SprengG von der zuständigen Behörde ausgestellt.

Diesen Lehrgang bieten wir in regelmäßigen Abständen, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Prüfbehörden, für folgende Bereiche an:
– Laden- und Wiederladen von PatronenhĂĽlsen
– VorderladerschieĂźen
– Böllern

Die Lehrgänge dauern zwei bzw. drei Tage.
FĂĽr die beiden Fachgebiete VorderladerschieĂźen und Wiederladen bieten wir auch Kombinationsveranstaltungen an.  Dabei ist die  Einzel-Teilnahme sowohl fĂĽr das Wiederladen und VorderladerschieĂźen möglich. Die Dauer fĂĽr einen Kombinationslehrgang beträgt drei Tage. 

Zeitplan der Lehrgänge:

VorderladerWiederlader
1. Tag13:00 – 18:00 Uhr
2. Tag08:30 – 19:00 Uhr
3. Tag:08:30 – 17:00 Uhr08:30 – 17:30 Uhr

Die Endzeiten können abhängig von der Teilnehmerzahl und dem PrĂĽfungsverlauf abweichen. 
Die Lehrgänge beinhalten die behördliche PrĂĽfung und enden mit der ZeugnisĂĽbergabe.
Termine und Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Die Belegung der Kurse erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Sobald Deine Anmeldung und Kursgebühr eingetroffen sind, wird Dir ein Lehrgangsplatz zugeteilt. 
Zur Durchführung eines geplanten Lehrgangs bedarf es mindestens 15 Teilnehmer, bei Kombinationskursen je Teildisziplin jedoch mindestens 8 Teilnehmer. Bei einer geringeren Anzahl an Anmeldungen behalten wir uns eine Stornierung oder Verschiebung der Veranstaltung vor. 
Die Einladung, die erforderlichen Vorbereitungsunterlagen, einen ausführlichen Lehrplan und die genaue Adresse des Veranstaltungsortes erhalten Sie spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn. 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss bei Kursbeginn abgegeben werden!
Interessenten ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung können an unseren Lehrgängen nicht teilnehmen.
Eine fehlende bzw. nicht rechtzeitig erhaltene Unbedenklichkeitsbescheinigung oder das Fernbleiben vom Kurs berechtigt nicht zur Erstattung der KursgebĂĽhren. Bitte beachten Sie hierzu unsere AGB!
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht mit einem FĂĽhrungszeugnis zu verwechseln!

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