Unternehmen haben sicher zu stellen, dass ihre Berufswaffenträger regelmäßig Schießübungen absolvieren.

Quartalsschießen
für Berufswaffenträger

nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGVU 23

Bild folgt!

Durchführungsanweisung DGUV 23 § 18
„Eine regelmäßige Teilnahme an den Schießübungen ist dann gegeben, wenn die Teilnahme an den Übungen in der Regel mindestens viermal jährlich erfolgt und hierbei grundsätzlich ein Zeitabstand von drei Monaten eingehalten wird.“

Dies soll sicherstellen, dass die Berufswaffenträger den sicheren Umgang mit den Schusswaffen üben und dadurch Fertigkeiten, die erlernt wurden, fortlaufend verbessern und verinnerlichen. Zudem sichert dies die Einsatzbereitschaft auf einem hohen, sicheren Niveau.

Wir bieten die Möglichkeit des Übungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Berufswaffenträger.
Neben dem praktischen Schießübungen wird besonder geachtet auf:

  • Anschlagsarten
  • Ziehlfehler
  • Schießen auf Mehrdistanz

Lehrgangsdauer:

nach Absprache / Teilnehmerabhängig

Abschluss:

Erfolgreicher Schießnachweis mit Dokumentation nach § 4 DGVU 23

Lehrgangsort:

entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Für Unternehmen im Wach- und Sicherheitsgewerbe oder andere Interessengruppen führen wir, nach vorheriger Absprache, gerne Sonderlehrgänge durch. Termine und Orte sprechen Sie bitte mit uns ab.
Mindestteilnehmer: nach Absprache
Eine Schießstätte für Lang- und/oder Kurzwaffen ist zwingend erforderlich.

Anmeldung:

Kurzfristig

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie per Mail Ihre Rechnung über die gebuchten Übung.

Kurs ausschließlich für berufliche Waffenträger aus dem Wach- und Sicherungsdienst!

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