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Kurs mit staatlich anerkannter Prüfung „Sachkundiger für die Prüfung der Handhabungssicherheit von Schusswaffen“ DGUV 23 § 19
Schießleiter
Leitung d. Schießausbildung für berufl. Waffenträger
nach § 27 WaffG und §§ 9, 10, 11 AWaffG DGUV 23 §§ 18 – 22


Lehrgangsdauer:
1 Tag / 6 UE + Prüfung
Sonntag 09:00 -15:00 Uhr [in Verbindung mit der Waffensachkunde Fr. + Sa.]
Einzelkurse möglich nach Absprache
Abschluss:
Schießleiterzertifikat
Abschluss:
Schießleiterzertifikat
Inhalte der Sachkunde für Schießleiter:
– Schießstätte
– Waffenrechtliche Regelungen zur Benutzung von Schießstätten
– Aufgaben der Aufsicht
– Aufbewahrung von Waffen oder Munition auf der Schießstätte
– Erwerb von Waffen und Munition auf der Schießstätte
– zulässige Schießübungen
– Versicherungsfragen
– Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste bezogen auf
den Umgang mit Waffen
– Verhalten bei Unfällen
Lehrgangsort:
entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Für Bewachungs-, Sicherheitsunternehmen und andere Interessengruppen führen wir, nach vorheriger Absprache, gerne Sonderlehrgänge durch.
– Termine und Orte sprechen Sie bitte mit uns ab.
– Mindestteilnehmer: nach Absprache
– Eine Schießstätte für Lang- und/oder Kurzwaffen ist zwingend erforderlich!!!
Anmeldung:
Die Anmeldefrist beträgt 2 Wochen vor Lehrgangstermin.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie per Mail Ihre Rechnung über den gebuchten Kurs.
ACHTUNG!
Zur Schulung zugelassener Personenkreis
– das 18. Lebensjahr vollendet haben
– bestandene Waffensachkunde nach § 7 WaffG laut DGUV 23 § 3:
– körperlich geeignet
– geistig geeignet
– persönlich zuverlässig (! § 5 WaffG – Führungszeugnis)
– Nachweis Ersthelferausbildung (1. Hilfe) nicht älter als zwei Jahre