Kurs mit staatlich anerkannter Prüfung „Sachkundiger für die Prüfung der Handhabungssicherheit von Schusswaffen“ DGUV 23 § 19

Schießleiter

Leitung d. Schießausbildung für berufl. Waffenträger
nach § 27 WaffG und §§ 9, 10, 11 AWaffG DGUV 23 §§ 18 – 22

Standaufsicht, Schießleiter

Lehrgangsdauer:

1 Tag / 6 UE + Prüfung

Sonntag 09:00 -15:00 Uhr [in Verbindung mit der Waffensachkunde Fr. + Sa.]
Einzelkurse möglich nach Absprache

Abschluss:

Schießleiterzertifikat

Abschluss:

Schießleiterzertifikat

Inhalte der Sachkunde für Schießleiter:
– Schießstätte
– Waffenrechtliche Regelungen zur Benutzung von Schießstätten
– Aufgaben der Aufsicht
– Aufbewahrung von Waffen oder Munition auf der Schießstätte
– Erwerb von Waffen und Munition auf der Schießstätte
– zulässige Schießübungen
 Versicherungsfragen
– Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste bezogen auf
den Umgang mit Waffen
– Verhalten bei Unfällen

Lehrgangsort:

Anmeldung:

Die Anmeldefrist beträgt 2 Wochen vor Lehrgangstermin.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie per Mail Ihre Rechnung über den gebuchten Kurs.

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