Zusatzmodul zur Waffensachkunde für den Erwerb und Besitz von Signalwaffen mit pyrotechnischer Munition PM 1 + PM 2
Not & Seenotsignal
Erlaubnis nach §7 WaffG
- für Bootsführer
- Inhaber eines Wasser- oder Bergwachtausweises des Roten Kreuzes oder eines Ausweises der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft

Wo/Was ist der Unterschied zwischen:
- Fachkunde oder umgangssprachlich Pyroschein,
wie sie/er beim Sportbootführerschein häufig angeboten wird, bezieht sich auf pyrotechnische Gegenstände der Kat. P2 nach SprengG §3a Abs.1.3b und erstreckt sich auf die Erlaubnis für (Hand-) Signalraketen mit und ohne Fallschirm nach 1. SprengV §1 Abs.2.2 für Inhaber eines amtlichen Sportbootführerscheines!
- Waffensachkunde für Not- und Seenotsignalmittel,
erstreckt sich auf Signalwaffen und pyrotechnische Munition über 12,5 mm der Klassen PM I und PM II laut §1 WaffG i.V.m. Anlage 1 WaffG Signalmunition mit und ohne Fallschirm z.B. Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm).
Die Waffen-Sachkunde mit Not- und Seenotsignal, ist darüber hinaus eine weitere Voraussetzung nach § 4 WaffG für eine Erlaubnis nach § 7 WaffG zum Erwerb von Lang- und Kurzwaffen (Sportschützen).
Lehrgangsdauer:
Der Lehrgang ist mit dem, der Waffensachkunde für Sportschützen, identisch. Dieser wird um das Modul Not und Seenotsignal ergänzt.
zwei Tage
Freitag 12:30 – 20:00
Samstag 08:00 – 18:30 Uhr (Prüfung im Anschluss)
Die Lehrgänge beinhalten die staatlich anerkannte Prüfung und enden mit der Zeugnisübergabe
Prüfung:
Die Prüfung ist mit der, der Waffensachkunde für Sportschützen, identisch.
Diese wird um das Modul Not und Seenotsignal ergänzt.
Theorie
– Gemäß aktuellem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes
– Mündliche Prüfung nach Bedarf
Dieser umfasst folgende Inhalte:
– Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften Begriffe des Waffenrechts
– Rechte und Pflichten
– Kennzeichnung von Waffen und Munition
– Aufbewahrung von Waffen und Munition
– Notwehr und Notstand
– Waffentechnik [Waffen, Munition, Geschosse]
– Handhabung von Waffen
– Not- und Seenotsignalmittel
Aus diesen Fragen beantworten Sie eine Auswahl von etwa 100 Fragen vorwiegend in Multiple Choice.
Besonders wichtig ist hierbei der Wortlaut des Notwehrparagraphen § 32 Abs. 2 StGB.
Praxis
Teil 1: sicherer Umgang mit KW + LW + Seenotsignalmittel Kat. P2
Teil 2: praktische Schussabgabe
Lehrgangsort:
entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Für Vereine oder andere Interessengruppen führen wir, nach vorheriger Absprache, gerne Sonderlehrgänge durch.
– Termine und Orte sprechen Sie bitte mit uns ab.
– Mindestteilnehmer: 10
– Eine Schießstätte für Lang- und Kurzwaffen ist zwingend erforderlich!!!
Anmeldung:
Die Anmeldefrist beträgt 4 Wochen vor Lehrgangstermin, damit eine ordentliche Vorbereitung auf die Prüfung gewährleistet werden kann.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie per Mail Ihre Rechnung über die gebuchten Kurse. Nach Zahlungseingang erhalten Sie per Post oder Link (abhängig vom gebuchten Kurs) Ihre Kursunterlagen spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn.
Bei einer geringeren Anzahl an Anmeldungen behalten wir uns eine Stornierung oder Verschiebung der Veranstaltung vor.
Achtung!
Für den Erwerb der Sachkunde ist kein Sportbootführerschein oder eine Mitgliedschaft in lebensrettenden Vereinigungen notwendig.
Bei Beantragung einer WBK bzw. bei der Eintragung einer Signalpistole, kann jedoch zum Bedürfnisnachweis für Sportbootführer der Besitz eines seegängigen Sportbootes oder ähnlichem verlangt werden.
Mitglieder von Wasser- bzw. Bergwacht des roten Kreuzes oder der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft haben das Bedürfnis über Ihre Organisation nachzuweisen.