Kurs mit staatlich anerkannter Prüfung:

Standaufsichtsschulung

Verantwortliche Aufsichtsperson nach § 27 WaffG und §§ 10 und 11 AWaffV
Sachkunde für Sportschützen nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes

Danger Firing Range!

Ohne qualifizierte Standaufsichten kein Schießbetrieb möglich.
Jeder Verein sollte sich ernsthaft Gedanken machen, ob er sich in die Situation bringen möchte, die Existenz des Vereines und der Vereinspitze so derart fahrlässig zu riskieren, nur weil es immer schon so war...

Verantwortliche Aufsichtspersonen gewährleisten einen ordentlichen Schießbetrieb. Sie können Unfälle und unliebsame Geschehnisse nicht zu 100% vermeiden - doch stark einschränken und wenn dann doch was passiert, dann sind alle Beteiligten in einer wesentlich besseren Ausgangsposition...
Standaufsicht, Schießleiter

Lehrgangsdauer:

4 UE
Sonntag 09:00 -12:00 Uhr [inkl. Prüfung „Verantwortliche Aufsichtsperson“]

Abschluss:

nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes werden die Inhalte der Sachkundeschulung mit einem mündlichen Prüfungsgespräch und/oder einer praktischen Übung abgeschlossen.

Inhalte der Sachkunde für die Tätigkeit als Standaufsicht:
– Schießstätte
– Waffenrechtliche Regelungen zur Benutzung von Schießstätten
– Altersgrenzen
– Aufgaben der Aufsicht
– Aufbewahrung von Waffen oder Munition auf der Schießstätte
– Erwerb von Waffen und Munition auf der Schießstätte
 Versicherungsfragen
– Verhalten bei Unfällen

Lehrgangsort:

entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Für Vereine oder andere Interessengruppen führen wir, nach vorheriger Absprache, gerne Sonderlehrgänge durch. Termine und Orte sprechen Sie bitte mit uns ab.
Mindestteilnehmer: 10
Eine Schießstätte für Lang- und Kurzwaffen ist nicht erforderlich.

Die Anmeldefrist beträgt 2 Wochen vor Lehrgangstermin.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie per Mail Ihre Rechnung über die gebuchte Schulung.

Bei einer geringeren Anzahl an Anmeldungen behalten wir uns eine Stornierung oder Verschiebung der Veranstaltung vor.

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