Für ambitionierte Schützen, die ihre Waffensachkunde vertiefen möchten!

Ambitionierte Schützen, die ihre Waffensachkunde vertiefen möchten! Grundkurs zum Laden- und Wiederladen bereitet Sie auf die anschließende Prüfung vor, welche Sie für den begehrten „Pulverschein“ benötigen.

Laden & Wiederladen

Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes

Ob Präzision oder einfach nur günstige Munition für den Eigenverbrauch.
Als Wiederlader haben Sie es selbst in der Hand.

Dieser Grundkurs zum Laden- und Wiederladen bereitet Sie auf die anschließende Prüfung vor, welche Sie für den begehrten „Pulverschein“ benötigen.

Achtung! Laden & Wiederladen von Patronenhülsen berechtigt nicht zum Vorderladerschießen oder zum Böllern!

Vorderlader

Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes

Wer noch nie mit einem Vorderlader geschossen hat, kann sich die Faszination, welche von diesen Feuerwaffen ausgeht, kaum vorstellen.

Gehören Sie zu dem engen Kreis, welche diese Faszination teilen oder diese gern spüren möchten – dann bereitet Sie dieser Grundkurs perfekt auf die Prüfung vor, welche Sie für den Erhalt des „Pulverscheins“ brauchen.

Achtung! Die Berechtigung zum Vorderladerschießen berechtigt nicht zum Laden & Wiederladen von Patronenhülsen oder zum Böllern!

Kombikurs

Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes

Der Kombikurs verbindet das Laden & Wiederladen von Patronenhülsen und das Vorderladerschießen in einem Kurs. Da die rechtlichen Bestimmungen großteils die gleichen sind, können die Kurse von 2 x 2 Tage auf 1 x 3 Tage zusammengestrichen werden. Was sich natürlich auch positiv für Sie auf die Kursgebühren schlägt.

Achtung! Der Kombikurs berechtigt nicht zum Böllern!

Böller

Der Tradition verpflichtet!

Ein Highlight auf jedem Fest, ob Hochzeit, Fahnenweihe oder zur letzten Ehre.
Nur ein paar wenige Beispiele wo das Böllern vieler Orts noch gepflegt wird.
Leider wurde es in Niederbayern durch ein paar wenige andersdenkende zurückgedrängt. Gut, dass es immer mehr werden, die diese schöne Tradition wieder betreiben und auch in den Gegenden beleben, die sich dieser schönen Art ein Fest zu begehen nicht mehr erinnern.

Achtung! Der Böllerkurs berechtigt nicht zum Laden & Wiederladen oder zum Vorderladerschießen!

Workshop

Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes

Für alle die mehr wollen!

– Entwicklung von Ladeleitern
– Setztiefe richtig feststellen und anpassen
– Drall ausmessen und das richtige Geschossgewicht dafür finden
– Anwendung von Ballistikprogrammen
– Laden von Schrot und Slugs
– und vieles, vieles mehr

Workshops sollten individuell für die einzelnen Bedürfnisse angepasst werden. Gerne können Vereine und Gruppen hier individuelle, auf sie angepasste Workshops bei uns anfragen.

Waffen-sachkunde

nach §7 WaffG und §§ 19, 28 WaffG

Neben der Waffensachkunde für Sportschützen, bieten wir auch staatlich anerkannte Lehrgänge zur Waffensachkunde für Bewacher und gefährdete Personen an.
Zur Waffensachkunde bieten wir auch das Zusatzmodul
„Not & Seenotsignal“, welches Sie bequem in der Anmeldung optional hinzubuchen können.

Nach Eingang der Kursgebühr erhalten Sie per LInk oder Post (je nach Kurs) Ihre Kursunterlagen zum Selbststudium.

Der Kurs selbst inkl Prüfung dauert zwei Tage, in Verbindung mit einer Standaufsichtsschulung bzw. Schießleiterausbildung dauert der Kurs
drei Tage.

Stand-aufsicht

Verantwortliche Aufsichtsperson nach
§ 27 WaffG; §§ 10, 11 AWaffV

Ohne Standaufsicht kein Schießen!

Das Schießen beim Training und im Wettbewerb muss immer von einer auf dem jeweiligen Schießstand anwesenden verantwortlichen Aufsichtsperson überwacht werden.

Hierzu sind die Vorschriften der §§ 10 und 11 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu beachten und einzuhalten.

Schießleiter

für berufl. Waffenträger nach
§27 WaffG; §§ 9,10,11 AWaffG; DGUV 23 §§18-22

Der Lehrgang richtet sich an Berufswaffenträger (Polizei, Sicherheitsdienste, Militär).

Der praxisorientierte Lehrplan deckt Typische Aufgaben des Schießleiters im Bewachungsgewerbe, den Umgang mit Menschen, die Anleitung von Einsteigern sowie die Ausbildung an Pistole, Revolver und halbautomatische Flinte.

Zusätzlich zu den Bestimmungen des Waffenrechtes sind die Vorgaben der Berufsgenossenschaft Wach- und Sicherungsdienste DGUV 23 Bestandteil der Prüfung.

Quartals-schießen

für berufl. Waffenträger nach
DGUV 23 §18 Abs. 2+3

Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2 und 3 DGUV Vorschrift 23 viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen.

Wir bieten die Möglichkeit, den Nachweis unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger zu erbringen.

Der Dokumentationspflicht nach § 18 Absatz 4 wird genüge getan.

jährliche Prüfung

für berufl. Waffenträger nach
DGUV 23 §18 Abs. 2+3

Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absatz 2 DGUV Vorschrift 23
jährlich ihre Waffensachkunde dem Arbeitgeber nachweisen.

Wir bieten die Möglichkeit, den Nachweis unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger zu erbringen.

Der Dokumentationspflicht nach § 18 Absatz 4 wird genüge getan.

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