Kurse für Waffensachkunde
Sportschützen
Sportbootführer
Beruflich & gefährdet
Sportschützen, Sportbootführer, berufl. Waffenträger
Neben der Waffensachkunde für Sportschützen und Sportbootführer, bieten wir auch staatlich anerkannte Lehrgänge zur Waffensachkunde für Bewacher und gefährdete Personen an.
Nach Eingang der Kursgebühr erhalten Sie per LInk oder Post (je nach Kurs) Ihre Kursunterlagen zum Selbststudium.
Inhaltlich umfasst der Kurs:
Für Sportschützen
Die Waffensachkunde für Sportschützen bezieht sich auf gesetzlich vorgeschriebene Themengebiete, die für das sportliche Schießen erforderlich sind.
In diesem Lehrgang erlernt man den sachgemäßen, praktischen Umgang mit Waffen und Munition
– Funktionsweise von Schusswaffen
– Innen- und Außenballistik
– die Reich- und Wirkungsweise von Geschossen
– die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen
– Kenntnisse über verbotene Gegenstände, im Sinne des WaffG, die keine Schusswaffen sind
als auch die zu beachtenden Rechtsvorschriften
– des Waffenrechts
– des Beschussrechts
– Teile der Rechtsbereiche Notwehr und Notstand
So dass Gefahren am Schießstand vermieden werden können.
Der Beweis der nötigen Sachkunde ist eine der Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte.
Für Sportbootführer
Zusätzlich zum Lehrgangsinhalt für Sportschützen wird hier der Umgang mit Not und Seenotsignalmittel erlernt und geprüft
Für berufl. Waffenträger und gefährdete Personen
Zusätzlich zur Waffensachkunde für Sportschützen werden Rechtskenntnisse insbesondere zu Notwehr, Notstand sowie weitere Fertigkeiten im Schießen vermittelt.
Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach §34a der GewO in Verbindung mit der BewachV vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren.
Der Beweis der nötigen Sachkunde ist eine der Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und eines Waffenscheins.
Prüfung
Detaillierte Angaben zum Schulungs- und Prüfungsablauf entnehmen Sie bitte der Lehrgangs- und Prüfungsordnung.
Lehrgangs- & Prüfungsordnung