
Wiederladekurs mit staatlich anerkannter Prüfung:
Laden & Wiederladen
von Patronenhülsen
Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetzes „Der Pulverschein“

Inhalt:
Übersicht Kurszeiten
| Vorderlader (VL) | Laden & Wiederladen (WL) | Kombikurs VL + WL | Böllerkurs Modular für Hand-/Schaftböller, Standböller und Kanone | |
| Samstag | VL | 13:00 – 18:00 Uhr | |||
| Sonntag | 13:00 – 18:00 Uhr | 08:00 – 19:00 Uhr | WL | 08:00 – 19:00 Uhr | 13:00 – 19:00 Uhr |
| Montag | 08:00 – 16:00 Uhr | 08:00 – 17:00 Uhr | VL & WL | 08:00 – 17:00 Uhr | 08:00 – 17:00 Uhr |
| Zur Anmeldung! | Zur Anmeldung! | Zur Anmeldung! | Zur Anmeldung! |
Prüfung:
Die Lehrgänge beinhalten die behördliche, staatlich anerkannte Prüfung durch die Bayerische Landesregierung, welche zwingend aus einem Theorie- und einem Praxisteil besteht. Bei Bedarf ist zudem eine mündliche Prüfung vorgesehen.
Zeugnis:
Die Lehrgänge enden nach der Prüfung (bei Bestehen) mit der Zeugnisübergabe.
Zertifikat &
Gültigkeit:
Die erworbenen Zeugnisse haben eine bundesweite Gültigkeit von einem Jahr, um Deine Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes zu beantragen
Lehrgangsort &
Sondertermine:
- Lehrgangsort: Entnimmst Du bitte der Terminliste. In dieser sind alle geplanten Kurse mit Ort und Zeit bekanntgegeben und verlinkt.
- Sonderlehrgänge: Für Vereine und Interessengruppen führen wir nach Absprache gerne individuelle Kurse und Workshops durch.
- Inhouse-Kurs bei dir: Du hast idealerweise schon 6 bis 8 Teilnehmer fix? Perfekt – wir schreiben den Kurs aus, kümmern uns um den gesamten Ablauf und ab einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen findet er fest statt. Für die Durchführung wird vor Ort weder für die Schulung noch für die Prüfung eine Schießstätte benötigt (ausgenommen bei Vorderlader-Lehrgängen).
Anmeldung &
Zahlung:
- Nach Eingang deiner Anmeldung erhältst du umgehend eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Dein Platz ist verbindlich reserviert. Da die Rechnungsstellung manuell erfolgt, kann es bis zum Erhalt der Rechnung über den oder die gebuchten Kurse etwas dauern.
- Spätestens vier Wochen vor Kursbeginn erhältst du deine Rechnung bequem zum Überweisen.
Ablauf &
Kursunterlagen:
In einer separaten Mail erhältst Du alle wichtigen Infos zum Kurs, Kursort, Ablauf und Anreise. Abhängig vom gewählten Kurs, erhältst Du Deine Kursunterlagen per Post oder als Datei bzw. Download-Link per E-Mail.
Spätestens zwei im Normalfall drei Wochen vor Kursbeginn hältst Du Deine Kursunterlagen in Händen.
Zustandekommen (des Kurses):
Zur Durchführung eines regulären Lehrgangs bedarf es mindestens 15 Teilnehmer, bei Kombinationskursen je Teildisziplin jedoch mindestens 8 Teilnehmer. Bei einer geringeren Anzahl an Anmeldungen behalten wir uns eine Stornierung oder Verschiebung der Veranstaltung gemäß unserer AGB vor.
Teilnehmerzahl:
Für die Durchführung eines regulären Lehrgangs ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 15 und maximal 20 Personen erforderlich; bei Kombinationskursen gilt ein Mindestwert von 8 Teilnehmern pro Teildisziplin. Bei einer geringeren Anzahl an Anmeldungen behalten wir uns eine Stornierung oder Verschiebung der Veranstaltung gemäß unserer AGB vor.
Rücktritt & Stornierung:
Du möchtest den Kurs doch nicht besuchen? Das ist natürlich schade, aber bis zum Kursstart jederzeit in Textform (per E-Mail oder Post) möglich.
- Bis 4 Wochen vor Kursbeginn ist nur eine faire Aufwandspauschale von 30 % zu begleichen.
- Kurzfristige Absagen (ab 4 Wochen vor Start), Nichterscheinen oder fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen wir leider mit 100 % berechnen – es sei denn, wir finden über eine Warteliste noch einen Ersatzteilnehmer (dann fällt ebenfalls nur die Aufwandspauschale von 30 % an).
Ausführliche Details hierzu findest Du in unseren AGB (§ 6.1.2).
Voraussetzungen zur Teilnahme!
Vom Kursteilnehmer selbst zu beantragen:
Eine UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG (UBB) nach § 34 der 1. SprengV, nicht älter als ein Jahr und ein gültiges Ausweisdokument müssen zum Lehrgangsbeginn zwingend vorgelegt werden!
Die UBB beantragst Du beim zuständigen Ordnungsamt (z.B. Landratsamt).
Wegen erweiterter Abfragen ist aktuell mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten zu rechnen!
Bitte beantrage die UBB rechtzeitig – auch wenn Du Dir noch nicht schlüssig bist wann Dein Kurs stattfindet – sie ist 1 Jahr gültig.Interessenten ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung können an unseren Lehrgängen nicht teilnehmen.
Eine fehlende bzw. nicht rechtzeitig erhaltene Unbedenklichkeitsbescheinigung oder das Fernbleiben vom Kurs berechtigt nicht zur Erstattung der Kursgebühren. Bitte beachte hierzu unsere AGB!
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht mit einem Führungszeugnis zu verwechseln!
Ausnahme von der Alterserfordernis!
Solltest Du das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kannst Du in Ausnahmefällen bereits ab dem vollendeten 18. Lebensjahr an Kurs und Prüfung teilnehmen. Achte hier strikt darauf, dass folgender Satz in genau diesem Wortlaut auf Deiner UBB steht:
Sehr geehrte(r) [Anrede], [Dein Name]
die Ausnahme von dem Alterserfordernis von §27 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 SprengG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c SprengG wird hiermit gem. § 27 Abs. 5 SprengG erteilt.
Bei Problemen oder Unklarheiten nimm bitte vorab mit uns Kontakt auf!
FAQ
Der reine Wiederladekurs (Laden & Wiederladen von Patronenhülsen) inklusive Prüfung kostet 210 € pro Teilnehmer.
Ja, der Kombikurs (Vorderlader mit Laden & Wiederladen) ist um rund 10% günstiger als die jeweilige Einzelbuchung.
Für die Kursteilnahme muss zwingend eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach § 34 der 1. SprengV) vorliegen, die rechtzeitig im Voraus bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. Kreisfreien Stadt beantragt werden muss.
Der Lehrgang dauert zwei Tage und umfasst die gesetzlich geforderten Inhalte (Theorie und Praxis) und schließt direkt mit der behördlichen Prüfung und Zeugnisübergabe ab.
Ja, alle Schulungen, Lehrgänge und Fachkundeprüfungen im Bereich Wiederladen, Vorderlader und Böller sowie Waffensachkunde und Standaufsichtsschulungen bei Schuldhaus Powder & Reload sind vollständig staatlich anerkannt.
Nach bestandener behördlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das offizielle Fachkunde-Zeugnis, das als Nachweis für den anschließenden Antrag der Erlaubnis nach § 27 SprengG bei der Behörde dient.
Die Kurse finden flexibel an verschiedenen Stützpunkten in der Region statt (z. B. direkt bei Schuldhaus Powder & Reload in Grainet / Vorderfreundorf sowie bei kooperierenden Vereinen).
Der Schein wird nach dem bestandenen Kurs bei Deiner zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Waffen- oder Ordnungsamt) beantragt. Du benötigst dazu das Fachkunde-Zeugnis vom Kurs, welches Du von Schuldhaus Powder & Reload überreicht bekommst, ein Bedürfnis (z.B. als Sportschütze oder Jäger) sowie den Nachweis über die sichere Aufbewahrung (Pulverschrank).
Da die Behörden für die Überprüfung (Polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft aus dem Bundeszentralregister etc.) oft mehrere Wochen bis zu drei Monate benötigen, sollten die Unbedenklichkeitsbescheinigung rechtzeitig vor dem gewünschten Kursbeginn beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung beantragt werden. Wir empfehlen so früh wie möglich! Auch wenn der Termin noch nicht feststeht – er wird innerhalb eines Jahres sein und Du hast die UBB save in der Tasche.
Die von der Behörde ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in der Regel ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Kurs besucht und die Prüfung abgelegt werden.
Ja, Sportschützen benötigen eine Bestätigung ihres Schützenverbandes (oder des Vereins) über das waffenrechtliche Bedürfnis und die Notwendigkeit des Wiederladens. Jäger müssen ihren gültigen Jagdschein vorlegen.
Sie müssen in der Regel 21 Jahre alt jedoch mit Ausnahme mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen (nachgewiesen via Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie die Fachkundeprüfung erfolgreich ablegen.
Schuldhaus Powder & Reload weist ausdrücklich darauf hin, dass in Bayern für unter 21 jährige zwingend folgender Zusatz im Wortlaut der UBB stehen muss:
Sehr geehrte(r) [Anrede], [Dein Name]
die Ausnahme von dem Alterserfordernis von §27 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 SprengG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c SprengG wird hiermit gem. § 27 Abs. 5 SprengG erteilt.
Ja, in Ausnahmefällen wie z.B. für die Brauchtumspflege kann eine Ausnahme von der Alterserfordernis erteilt werden. Hierzu weisen wir von Schuldhaus Powder & Reload zwingend darauf hin, dass auf der UBB im Wortlaut stehen muss:
Sehr geehrte(r) [Anrede], [Dein Name]
die Ausnahme von dem Alterserfordernis von §27 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 SprengG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c SprengG wird hiermit gem. § 27 Abs. 5 SprengG erteilt.
Das Pulver muss in zertifizierten Behältnissen (Originalverpackung) aufbewahrt werden. Die verbindlichen Höchstmengen und die gesetzlichen Auflagen werden im Kurs bei Schuldhaus Powder & Reload verständlich vermittelt und geprüft. Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann die Behörde Auflagen erteilen die Du bei Beantragung der Erlaubnis nach §27 SprengG mitgeteilt bekommst.
Ja, Schuldhaus Powder & Reload bietet praktische Kombilehrgänge an, bei denen Du die Fachkunde für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen sowie für das Vorderladerschießen in einem Kurs kompakt ablegen kannst.
Die Kurse werden direkt vom Inhaber, Gerhard Schuldhaus, geleitet. Darüber hinaus arbeitet er eng mit renommierten Mentoren und Fachleuten zusammen: Dazu zählen Franz Müller von „Pulver Müller“ (Dipl.-Ing., erfahrener und bei Behörden sowie Schützen hochangesehener Sachverständiger und Lehrgangsträger im Sprengstoffbereich) sowie Hermann Schillinger von der Böllermanufaktur Schillinger (ausgewiesener Böllerspezialist, Lehrgangsträger und Partner des Beschussamtes München mit ehemals eigener Böllerfertigung).
Alle Kurse werden von erfahrenen und behördlich zugelassenen Fachleuten begleitet, die über eine langjährige Expertise im Sprengstoffrecht, im Wiederladen sowie im Bereich Schießsport und Jagd verfügen.
Ja, alle Ausbilder und Prüfer bei Schuldhaus Powder & Reload besitzen die erforderlichen behördlichen Qualifikationen und Zulassungen und sind vor allem persönlich eine erstklassige Wahl, um die staatlich anerkannten Fachkundeprüfungen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) durchzuführen.
